Logo Bayernportal

Leitungen im öffentlichen Straßengrund; Abschluss eines Gestattungs- oder Konzessionsvertrages

Werden in öffentlichen Straßengrund Leitungen für Zwecke öffentlicher Versorgung verlegt, regelt sich das Verhältnis zwischen Straßenbaulastträger und Versorgungsunternehmen nach bürgerlichem Recht. In der Regel wird ein Gestattungs- oder Konzessionsvertrag geschlossen.

Große Kreisstadt Neuburg a.d.Donau

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
7:30 Uhr - 13:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Karlsplatz A 12
86633 Neuburg a.d.Donau

Postanschrift

Postfach 1740
86622 Neuburg a.d.Donau