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Werden im öffentlichen Straßengrund Leitungen für Zwecke öffentlicher Versorgung verlegt, regelt sich das Verhältnis zwischen Straßenbaulastträger und Versorgungsunternehmen nach bürgerlichem Recht. In der Regel wird ein Gestattungs- oder Konzessionsvertrag geschlossen.
Mo - Do nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr
Aufgrund der Corona-Lage ist derzeit immer eine Terminvereinbarung notwendig.
Niederscheyerer Str. 61
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm
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