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Staatsangehörigkeit; Beantragung der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit

Ob eine deutsche Staatsangehörigkeit besteht oder nicht, kann in Zweifelsfällen durch die Verwaltung allgemein-verbindlich entschieden werden.

Ansprechpartner - Landratsamt Hof

Fachbereich 204 Personenstand, Ausländerwesen, Integration

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