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Schülerbeförderung; Beantragung der Kostenfreiheit des Schulweges

Die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler obliegt den kommunalen Aufgabenträgern der Schülerbeförderung.

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Büro des Geschäftsbereiches 2 | Bildung/Soziales Leben/Kultur

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