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Als Betrieb der Land- oder Forstwirtschaft können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Steuerentlastungen beantragen, wenn Sie Gasöl, also Agrardiesel, verbrauchen.
Bei erstmaliger Antragstellung ist von Imkereien eine Völkermeldung als Nachweis über die Anzahl der Bienenvölker (Formular ZSA 143) im Rahmen der Antragstellung über das Zoll-Portal hochzuladen.
Bei Folgeanträgen sind die Unterlagen nur auf Verlangen des Hauptzollamts vorzulegen.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Bei erstmaliger Antragstellung ist die Bescheinigung über Lohnarbeiten und Nachbarschaftshilfe und das dabei verbrauchte Gasöl (Formular ZSA 148) im Rahmen der Antragstellung über das Zoll-Portal hochzuladen.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Die Energiesteuer ist eine Verbrauchsteuer, die unter anderem auf Kohle, Gas und Öl und andere Energieerzeugnisse erhoben wird. Bei der Energiesteuer handelt es sich um eine Selbstveranlagungssteuer. Das bedeutet: Wenn Sie die Steuer bezahlen müssen, müssen Sie eine Steuererklärung beim zuständigen Hauptzollamt abgeben und darin die Energiesteuer selbst berechnen. Auch eine mögliche Steuerentlastung müssen Sie selbst berechnen.
Als Betrieb der Land- und Forstwirtschaft können Sie sich einen Teil der bereits bezahlten Energiesteuer auf Gasöl erstatten oder vergüten lassen.
Voraussetzung für eine Steuerentlastung ist unter anderem, dass Sie das Gasöl, für das Sie eine Steuerentlastung beantragen möchten, für Ihre tägliche Arbeit in der Land- und Forstwirtschaft verwendet haben. Das trifft zu, wenn Sie zum Beispiel Ihren Ackerschlepper oder andere Maschinen und Fahrzeuge land- oder forstwirtschaftlich einsetzen. Für diese sogenannte Agrardieselentlastung gelten die folgenden Entlastungssätze:
Bei Gasöl gibt es zwei Einschränkungen:
Die Steuerentlastung für Gasöl läuft zum 01.01.2026 aus. Wenn Sie danach Gasöl für land- und forstwirtschaftliche Zwecke nutzen, erhalten Sie keine Steuerentlastung mehr.
Wenn Sie eine Steuerentlastung erhalten wollen, müssen Sie diese über das Zoll-Portal online beantragen:
Zur Vermeidung unbilliger Härten kann in begründeten Einzelfällen die Verwendung des Papierantrags zugelassen werden. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt.
Sie müssen die Steuerentlastung bis zum 31.12. des Jahres, das dem Kalenderjahr folgt, in dem Gasöl verwendet worden ist, online im Zoll-Portal beantragen.
Depending on the time of application (January to September), about 3 months on average. Online applications are processed preferentially.
(1 bis 4 Monate abhängig vom Zeitpunkt der Antragstellung)Weitere Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Agrardieselentlastung.
Wenn Sie mit Energieerzeugnissen wie Benzin oder Heizöl umgehen, müssen Sie Energiesteuer bezahlen. Hierfür reichen Sie eine Steuererklärung beim zuständigen Hauptzollamt ein, in der Sie die Steuer selbst berechnen. Man spricht von einer Steueranmeldung.