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Impfungen; Informationen und Durchführung durch Gesundheitsämter

In der Regel werden die empfohlenen Impfungen von der niedergelassenen Ärzteschaft durchgeführt. Die Gesundheitsämter informieren über empfohlene Impfungen und bieten nachrangig (subsidiär) Standardimpfungen zur Schließung von Impflücken an.

Online-Verfahren & Formulare

Online-Verfahren

Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

Für Sie zuständig

Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen - Sachgebiet 62 - Infektionsschutz, Hygiene und Umweltmedizin

Leistungsdetails

Das Gesundheitsamt informiert über empfohlene Impfungen. Es beantwortet Fragen über den Nutzen einer Impfung, die zu verhindernde Krankheit, mögliche Nebenwirkungen, Impfabstände, Impfalter und notwendige Auffrischungsimpfungen. In Schulen werden regelmäßig für bestimmte Altersgruppen die Impfbücher durch das Gesundheitsamt durchgesehen und bei Bedarf Impfempfehlungen gegeben. Eltern, Schulen und Klassenlehrer werden vorher über diese Impfbuchdurchsicht informiert.

Lediglich nachrangig zu den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten führt das Gesundheitsamt im Einzelfall bei Bedarf auch Impfungen zur Schließung von Impflücken durch.

Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

Zur Kontaktaufnahme mit der zuständigen Stelle nutzen Sie bitte vorrangig die oben angeordnete Schaltfläche.

Weiters finden Sie im Bereich Formulare folgende Unterlagen:

  • Dokumentationshilfe Medizinische Einrichtungen
  • Dokumentationshilfe für Einrichtungen bzw. Übermittlungsbogen an das zuständige Gesundheitsamt
  • Kita Infoschreiben zum Masernschutzgesetz

Unter den weiterführenden Links finden Sie den Seitenverweis zu "Impfen-Info".

Für die Information zu empfohlenen Impfungen:

  • Keine

Für die Impfung:

  • Bereitschaft zur Impfung
  • Impffähigkeit
  • Einwilligung der Sorgeberechtigten

 

  • Für die Beratung zu empfohlenen Impfungen:
    Dokumentation der durchgeführten Impfungen (z. B. gelbes Impfbuch)
  • Für die Impfung:
    Impfbuch und Einverständniserklärung

Im Einzelfall durch Gesundheitsämter durchgeführte Schutzimpfungen sind für die geimpften Personen in der Regel kostenlos.

Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

Masernschutzgesetz

Beachten Sie bitte die Dokumentationshilfen für Gemeinschaftseinrichtungen  und medizinische Einrichtungen (siehe Formulare) sowie das Anschreiben an die Eltern (weiterführende Links).

Durchführung von Impfungen

Aktuell werden im Gesundheitsamt keine Impfungen durchgeführt.

  • Impfschutz auf Reisen; Beratung

    Gesundheitsämter beraten über bei Auslandsreisen empfehlenswerte Prophylaxe- und Präventionsmaßnahmen inkl. Schutzimpfungen sowie die für die Reisen in bestimmte Länder vorgeschriebene Gelbfieberimpfung.

Stand: 25.09.2025
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention