Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Wenn Sie öffentlich zugängliche Normal- und Schnellladepunkte in oder außer Betrieb nehmen, müssen Sie das der Bundesnetzagentur mitteilen. Auch wenn Sie private Ladepunkte öffentlich machen oder Ihre Ladepunkte einem anderen Betreiber übergeben, müssen Sie das mitteilen.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Sie müssen eine Anzeige von Ladepunkten bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) machen, wenn Sie
Die Anzeigepflicht gilt für alle Normalladepunkte, die nach dem 17.03.2016 in Betrieb genommen wurden sowie für sämtliche Schnellladepunkte.
Sie planen einen öffentlich zugänglichen Ladepunkt zu installieren oder betreiben bereits öffentlich zugängliche Normal- oder Schnellladepunkte.
Betreiber von Schnellladepunkten müssen zusätzlich durch Beifügung eines durch eine qualifizierte Elektrofachkraft unterschriebenen Inbetriebnahmeprotokolls die Einhaltung der technischen Anforderungen der Verordnung nachweisen.
Sie können die Anzeige per Online-Formular stellen.
Anzeige Aufbau oder Außerbetriebnahme über ein Online-Formular:
Anzeige eines Betreiberwechsels:
Für Sie entstehen keine Kosten.
Die Anzeige über den Aufbau müssen Sie mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Beginn des Aufbaus von Ladepunkten stellen.
Die Außerbetriebnahme von Ladepunkten müssen Sie unverzüglich anzeigen.
Die Bearbeitung der Anzeige erfolgt in der Regel nach 2 bis 3 Wochen.
Da es sich um ein Anzeigeverfahren handelt, werden keine Verwaltungsentscheidungen getroffen, gegen die ein Rechtsbehelf eingelegt werden könnte.