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Die Benutzung einer Sportstätte der Gemeinde oder des Landkreises bedarf einer Erlaubnis.
Marktplatz 1
86911 Dießen am Ammersee
Postfach 1154
86907 Dießen am Ammersee
Von-Kühlmann-Straße 15
86899 Landsberg am Lech
Postfach 101453
86884 Landsberg am Lech
Wenn die Sportstätten (z. B. Turnhallen oder Sportplätze) nicht schulisch genutzt werden, können sie Vereinen und sonstigen Vereinigungen gegen Gebühr insbesondere zu Trainingszwecken, für Turniere und Verbandsspiele zur Verfügung gestellt werden.
Die Benutzungserlaubnis muss in der Regel bei der zuständigen Behörde beantragt werden.
Regelmäßig wird hierfür ein Betriebskostenzuschuss bzw. eine Gebühr fällig.
Die Benutzungserlaubnis berechtigt zur Benutzung der Sportstätte während der festgesetzten Zeiten für den zugelassenen Zweck unter bestimmten Bedingungen.
Die Nutzungsbedingungen und Gebührensätze werden i.d.R. in einer entsprechenden Satzung geregelt.
Über die Voraussetzungen, die für die Nutzung einer Sportstätte erfüllt sein müssen, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde erkundigen.
Die Benutzungserlaubnis muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden.
Über die Möglichkeit der Nutzung wird im Rahmen ihrer Widmung unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Raumkapazitäten entschieden.
Für die Nutzung der Sportstätte können Gebühren erhoben werden.
Die Anträge auf Benutzung von Sportanlagen müssen rechtzeitig eingereicht werden.