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Grundstückswerte; Beantragung von Verkehrswertgutachten

Bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten bestehen selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse zur Ermittlung von Grundstückswerten. Sie erstellen auf Antrag Gutachten über den Wert bebauter oder unbebauter Grundstücke.

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Bereich 43 Gutachterausschuss

Öffnungszeiten

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Allgemein

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07:30 Uhr - 12:30 Uhr
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Bauamt zusätzlich Donnerstag 14:00 bis 16:00 Uhr

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82467 Garmisch-Partenkirchen

Postanschrift

Postfach 1563
82455 Garmisch-Partenkirchen