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Grundstückswerte; Beantragung von Verkehrswertgutachten

Bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten bestehen selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse zur Ermittlung von Grundstückswerten. Sie erstellen auf Antrag Gutachten über den Wert bebauter oder unbebauter Grundstücke.

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Ergänzung: Stadt Aschaffenburg

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Für Sie zuständig

Stadt Aschaffenburg - Amt für Stadtplanung und Klimamanagement

Leistungsdetails

Bei jedem Landratsamt und jeder kreisfreien Stadt ist für den jeweiligen Zuständigkeitsbereich ein Gutachterausschuss gebildet. Mitglieder sind Angehörige von Behörden sowie ehrenamtliche Gutachter (etwa Architekten). Der Ausschuss ist grundsätzlich selbständig und unabhängig tätig. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist die Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt).

Der Gutachterausschuss erstattet auf Antrag und gegen Gebühr Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken. Ein solches Gutachten kann auch von einer Privatperson beantragt werden.

Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Ein Wertgutachten kann jeder Eigentümer oder sonstige Berechtigte an einem Grundstück beantragen.

  • Unterlagen für die Erstellung des Gutachtens
    Lagepläne, Genehmigungsakten, Grundbuchauszug etc. werden entweder von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses selbst besorgt oder vom Antragsteller angefordert.

Für die Erstellung von Verkehrswertgutachten werden Gebühren erhoben. Diese richten sich im Regelfall nach dem im Gutachten ermittelten Wert. Daneben können je nach Einzelfall Auslagen hinzukommen.

Ergänzung: Stadt Aschaffenburg

Gebühren:
Bebaute und unbebaute Grundstücke (§ 15 Bayerische Gutachterausschussverordnung – BayGaV)
Die Gebühr ist im Regelfall wertabhängig und beträgt

Ermittelter Wert Regelgebühr:
bis 200 000 € 2 450 € (Mindestgebühr)
über 200 000 € bis 300 000 € 2 600 €
über 300 000 € bis 400 000 € 2 700 €
über 400 000 € bis 500 000 € 2 800 €
über 500 000 € bis 1 000 000 € 1 800 € zuzüglich 2 v.T. des Werts;
über 1 000 000 € bis 10 000 000 € 2 800 € zuzüglich 1 v.T. des Werts;
über 10 000 000 € 3 200 € zuzüglich 1 v.T. des Werts.

Die wertabhängige Gebühr kann bei erheblichem zusätzlichem Aufwand um bis zu 50 % erhöht werden, insbesondere für die Ermittlung besonderer objektspezifischer Grundstücksmerkmale. Die Gebühr kann um bis zu 50 % ermäßigt werden, wenn das Gutachten einen erheblich geringeren Aufwand als üblich verursacht, insbesondere bei unbebauten Grundstücken mit land-, forstwirtschaftlicher oder vergleichbarer Nutzung.


Gebührenangaben vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen!

Fristen und Ausschlusstermine bestehen keine.

Stand: 17.09.2025
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr