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Kurbeitrag und Kurtaxe; Zahlung

Der Kurbeitrag kann in den anerkannten Kur-, Luftkur- und Erholungsorten von Personen erhoben werden, die sich zu Kur- und Erholungszwecken dort aufhalten. Grundlage ist eine gemeindliche Kurbeitragssatzung. In den Bayerischen Staatsbädern wird eine Kurtaxe erhoben.

Verwaltungsgemeinschaft Offingen

Stabsstellen

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:15 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:15 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr

Nach vorheriger Terminvereinbarung:

  • Dienstag 08:00 - 12:15 Uhr & 14:00 - 16:00 Uhr
  • Mittwoch 08:00 - 12:15 Uhr & 14:00 - 16:00 Uhr
  • Freitag 08:00 - 12:15 Uhr

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Marktstr. 19
89362 Offingen

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