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Kurbeitrag und Kurtaxe; Zahlung

Der Kurbeitrag kann in den anerkannten Kur-, Luftkur- und Erholungsorten von Personen erhoben werden, die sich zu Kur- und Erholungszwecken dort aufhalten. Grundlage ist eine gemeindliche Kurbeitragssatzung. In den Bayerischen Staatsbädern wird eine Kurtaxe erhoben.

Verwaltungsgemeinschaft Pöttmes

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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Di
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Mi
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
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Fr
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

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Marktplatz 18
86554 Pöttmes

Postanschrift

Postfach 27
86552 Pöttmes