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Der Kurbeitrag kann in den anerkannten Kur-, Luftkur- und Erholungsorten von Personen erhoben werden, die sich zu Kur- und Erholungszwecken dort aufhalten. Grundlage ist eine gemeindliche Kurbeitragssatzung. In den Bayerischen Staatsbädern wird eine Kurtaxe erhoben.
und
13:30 Uhr - 16:00 Uhrund
13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Herrnstr. 2
92348 Berg b.Neumarkt i.d.OPf.
Herrnstr. 2
92348 Berg b.Neumarkt i.d.OPf.