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Kurbeitrag und Kurtaxe; Zahlung

Der Kurbeitrag kann in den anerkannten Kur-, Luftkur- und Erholungsorten von Personen erhoben werden, die sich zu Kur- und Erholungszwecken dort aufhalten. Grundlage ist eine gemeindliche Kurbeitragssatzung. In den Bayerischen Staatsbädern wird eine Kurtaxe erhoben.

Stadt Pappenheim

Ref. 2.1 - Kämmerei

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Bürgerbüro Dienstag bis 17:30 Uhr. Standesamt nur mit vorheriger Terminvereinbarung. Termine außerhalb nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Hausanschrift

Marktplatz 1
91788 Pappenheim

Postanschrift

Marktplatz 1
91788 Pappenheim