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Kurbeitrag und Kurtaxe; Zahlung

Der Kurbeitrag kann in den anerkannten Kur-, Luftkur- und Erholungsorten von Personen erhoben werden, die sich zu Kur- und Erholungszwecken dort aufhalten. Grundlage ist eine gemeindliche Kurbeitragssatzung. In den Bayerischen Staatsbädern wird eine Kurtaxe erhoben.

Gemeinde Rottach-Egern

Steuer- und Abgabenstelle

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
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und

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Fr
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
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Nördliche Hauptstraße 23
83700 Rottach-Egern

I. OG

Postanschrift

Nördliche Hauptstraße 23
83700 Rottach-Egern