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Die Gemeinden können verdiente Bürger mit eigenen Auszeichnungen ehren.
Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts durch den Gemeinderat ist die höchste Auszeichnung der Gemeinde.
Ehemaligen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern kann die Ehrenbezeichnung "Altbürgermeister/in" oder "Altoberbürgermeister/in" verliehen werden.
Weitere Möglichkeiten zur Auszeichnung verdienter Bürgerinnen und Bürger können sein: Ehrengeschenke, Ehrenmedaillen, Ehrenringe und Ähnliches.
Jede Bürgerin und jeder Bürger kann aber auch selbst die Auszeichnung verdiente Bürgerin oder verdienter Bürger bei der Gemeinde anregen (Verdienste und zurückgelegte Zeiten bei der Gemeinde müssen dargestellt werden). Wer sich selbst vorschlägt, kann grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts setzt voraus, dass die zu ehrende Person sich besondere Verdienste um die Gemeinde selbst erworben haben muss. Das können Verdienste materieller oder ideeller Art sein. Die Voraussetzungen für andere Ehrungen durch die Gemeinde sind nicht allgemein bestimmt; sie können in einer Satzung geregelt werden.
Wenn Sie jemanden für eine Auszeichnung vorschlagen möchten, können Sie sich schriftlich an das Bürgermeister- und Presseamt/Sachgebiet Stadtratsangelegenheiten, Bürgerschaftliches Engagement und Bürgeranliegen wenden. Es genügt ein formloses Schreiben, in dem der Name und die Adresse, wenn möglich auch das Geburtsdatum sowie eine ausführliche Schilderung der Verdienste der zu ehrenden Person enthalten sein müssen.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ein Ordensverfahren in der Regel einen längeren Zeitraum in Anspruch nimmt und vertraulich behandelt wird.
Für das Sammeln von Orden benötigen Sie im übrigen eine Genehmigung der Stadt Erlangen.
Daneben gibt es noch weitere staatliche Auszeichnungsmöglichkeiten wie z.B.
Auch die Stadt Erlangen selbst verfügt über eine Reihe eigener Möglichkeiten, besonders verdiente Bürgerinnen und Bürger zu ehren. So gibt es zum Beispiel den Ehrenbrief der Stadt Erlangen in den Bereichen Soziales, Wirtschaft, Sport und Umwelt
sowie für besonders herausragende Leistungen die Möglichkeit der Verleihung des Ehrenbürgerrechtes oder die Auszeichnung als Träger des Goldenen Ehrenringes der Stadt Erlangen.
Die Landkreise können verdiente Bürgerinnen oder verdiente Bürger mit eigenen Auszeichnungen ehren.
Die Gemeinden und Landkreise können u.a. auf Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern hin auszeichnungswürdige Personen für eine Ehrung mit der Kommunalen Dankurkunde sowie der Kommunalen Verdienstmedaille in Gold, Silber oder Bronze vorschlagen.
Jede Bürgerin und jeder Bürger kann die Verleihung einer Ehrung, eines Ordens oder einer Auszeichnung des Freistaats Bayern und der Bundesrepublik Deutschland an eine verdiente Person anregen.