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Wenn Sie ein Gaststättengewerbe mit Ausschank alkoholischer Getränke betreiben wollen, benötigen Sie eine Gaststättenerlaubnis. Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Gaststätte durch einen Stellvertreter betreiben, benötigen Sie eine Stellvertretungserlaubnis.
und
13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Grüner Markt 1
91541 Rothenburg ob der Tauber
Postfach 1363
91535 Rothenburg o.d.T.