Logo Bayernportal

Gaststättenerlaubnis; Beantragung

Wenn Sie ein Gaststättengewerbe mit Ausschank alkoholischer Getränke betreiben wollen, benötigen Sie eine Gaststättenerlaubnis. Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Gaststätte durch einen Stellvertreter betreiben, benötigen Sie eine Stellvertretungserlaubnis.

Ansprechpartner - Landratsamt Nürnberger Land

SG 33 - Sicherheitsbehörde

Es wurden keine Ansprechpartner zugeordnet.