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Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung durch Nicht-EU-Bürger

Wenn Sie ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass betreiben wollen (Alkoholausschank), kann Ihnen dies von der zuständigen Gemeinde unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.

Verwaltungsgemeinschaft Neuhof a.d.Zenn

Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Einwohnermeldeamt, Passwesen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
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Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Rathausplatz 1
90619 Trautskirchen

Postanschrift

Marktplatz 10
90616 Neuhof a.d.Zenn