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Das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten schreibt für die Ausführung best. Tätigkeiten Sicherungsmaßnahmen und Sorgfaltspflichten vor. Dadurch soll dem Missbrauch der Wirtschaft zum Zweck der Geldwäsche und Terrorismusfinanz. vorgebeugt werden.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
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Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
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Das Geldwäschegesetz (GwG), das ursprünglich speziell auf die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität ausgerichtet war, wurde unter den Eindrücken des Terroranschlags auf das World Trade Center in New York am 11. September 2001 erweitert, um der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus entgegenzuwirken.
Eine Legaldefinition zum Begriff Terrorismusfinanzierung liefert § 1 Abs. 2 des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG):
"Terrorismusfinanzierung im Sinne dieses Gesetzes ist
Die Europäische Union hat eine eigene Seite zum Thema Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus eingerichtet. Das Internetangebot enthält auch ein Tool, zur Ermittlung von Personen, Gruppen und Organisationen, für die aufgrund einer Sanktion ein umfassendes Verfügungsverbot besteht (siehe "Weiterführende Links"). Sollte eine sanktionierte Person, Gruppe oder Organisation an einer Ihnen angebotenen Transaktion beteiligt sein, wird damit im Regelfall die Erfüllung der allgemeinen Sorgfaltspflichten nach § 10 Abs. 3 Nr. 3 GwG ausgelöst und die Erstattung einer Verdachtsmeldung nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 GwG (siehe "Geldwäsche; Erstattung einer Verdachtsmeldung" unter "Verwandte Themen") geboten sein. Unter anderem folgende Indikatoren können auf eine mögliche Terrorismusfinanzierung hindeuten:
Siehe hierzu näher auch „Weiterführende Links “Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie unter "Geldwäsche; Durchführung der Aufsicht" und "Geldwäsche; Erstattung einer Verdachtsmeldung" unter "Verwandte Themen".
Zuständige Aufsichtsbehörde für
ist die Regierung von Mittelfranken für die Regierungsbezirke Ober-, Unter- und Mittelfranken, Schwaben und der Oberpfalz sowie die Regierung von Niederbayern für die Regierungsbezirke Ober- und Niederbayern (§ 50 Nr. 9 GwG i. V. m. § 8a Zuständigkeitsverordnung – ZustV).
Informationen der Europäischen Union
Das Geldwäschegesetz - GwG schreibt für die Ausführung besonders gefährdeter Gewerbe und beruflicher Tätigkeiten die Einhaltung von Sicherungsmaßnahmen und Sorgfaltspflichten vor. Dadurch soll einem Missbrauch zum Zweck der Geldwäsche vorgebeugt werden.
Als Verpflichtete oder Verpflichteter nach dem Geldwäschegesetz (GwG) müssen Sie Fälle melden, die auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung hindeuten.
Wenn Sie Informationen zu einem Verstoß gegen das Geldwäschegesetz im Nichtfinanzsektor haben, können Sie dies der zuständigen Regierung mitteilen.