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Der Freistaat Bayern unterstützt den Aufbau der mobilen geriatrischen Rehabilitation in Bayern.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
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Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Im Hinblick auf die konsequente Umsetzung der Grundsätze "ambulant vor stationär" und "Rehabilitation vor Pflege" soll die Unterstützung des Aufbaus der mobilen geriatrischen Rehabilitation in Bayern zur Sicherung einer bedarfsgerechten Versorgung mit Leistungen der ambulanten medizinischen Rehabilitation beitragen.
Gefördert wird die Anfangsphase von interdisziplinären Teams zur Erbringung von Leistungen der mobilen geriatrischen Rehabilitation (MoGeRe-Teams).
Antragsberechtigt sind MoGeRe-Teams, denen die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern (ARGE) einen Versorgungsvertrag in Aussicht gestellt hat bzw. mit denen die ARGE einen Versorgungsvertrag abgeschlossen hat.
Gefördert werden können Aufwendungen, die in der Anfangsphase eines MoGeRe-Teams notwendigerweise anfallen und nicht durch den Versorgungsvertrag mit der ARGE vergütet werden.
Insbesondere handelt sich hierbei um:
Die Anfangsphase beginnt frühestens ab dem Datum der schriftlichen Inaussichtstellung des Versorgungsvertrages durch die ARGE. Die Anfangsphase endet spätestens 12 Monate nach Vertragsabschluss. Der maximale Förderzeitraum in der Anfangsphase beträgt 12 Monate.
Wesentliche Voraussetzungen
Anträge sind an das Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (Referat 46) zu richten.
Für die Bewilligung ist das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege zuständig.
Für die Auszahlung ist das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege zuständig.
Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt auf schriftlichen Antrag.
Grundsätzlich wird vom Zuschuss eine Schlussrate einbehalten, die erst nach Prüfung des Verwendungsnachweises ausbezahlt wird.
Der Zuwendungsempfänger hat spätestens sechs Monate nach Ende des Förderzeitraums den Verwendungsnachweis vorzulegen.
Für die Prüfung des Verwendungsnachweises ist das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege zuständig.
Der maximale Förderzeitraum in der Anfangsphase eines MoGeRe-Teams beträgt 12 Monate.
Die Anfangsphase beginnt frühestens ab dem Datum der schriftlichen Inaussichtstellung des Versorgungsvertrages durch die ARGE. Die Anfangsphase endet spätestens 12 Monate nach Vertragsabschluss.