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Die Public-Private-Partnership-Arbeitsgruppe Bayern unter Leitung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr ist der Ansprechpartner für Kommunen und kommunale Zweckverbände, die beabsichtigen, konkrete Projekte in PPP-Modellen durchzuführen.
Kooperationen zwischen der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft werden bei der Realisierung öffentlicher Bauvorhaben seit jeher angewandt und haben sich in vielen Formen bewährt. Public Private Partnership ist eine Möglichkeit der Zusammenarbeit, bei der ein öffentlicher Auftraggeber und ein privater Partner auf Grundlage eines lebenszyklus-orientierten Vertrags mit individueller Risikoverteilung langfristig zusammenarbeiten.
Für die Begleitung konkreter Projekte steht den Kommunen die PPP-Arbeitsgruppe Bayern (PPP-AG Bayern) unter der Leitung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr als kompetenter Ansprechpartner zur Seite.
Der mehrbändige Bayerische PPP-Leitfaden richtet sich an Kommunen und die Wirtschaft. In ihm sind die für die Durchführung eines PPP-Projekts relevanten Themen vom Projekteignungstest bis zur Endschaftsregelung übersichtlich und kompakt dargestellt.
Die sog. VOB-Stellen beraten als Vergabeberatungsstelle öffentliche Auftraggeber sowie private Zuwendungsempfänger bei deren Vergabeverfahren bis zur Auftragserteilung.