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Schulen; Schulärztliche Beratungen

Personensorgeberechtigte und Schulleitung können beim Gesundheitsamt um eine schulärztliche Beratung bitten, wenn bei Schülerinnen und Schülern Probleme festgestellt werden, die gesundheitlich bedingt sein könnten oder zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen könnten.

Landratsamt Bamberg

Fachbereich 23 - Gesundheitswesen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di
07:30 Uhr - 14:00 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Do
07:30 Uhr - 17:30 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

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