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Schulen; Schulärztliche Beratungen

Personensorgeberechtigte und Schulleitung können beim Gesundheitsamt um eine schulärztliche Beratung bitten, wenn bei Schülerinnen und Schülern Probleme festgestellt werden, die gesundheitlich bedingt sein könnten oder zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen könnten.

Ansprechpartner - Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

Sachgebiet 63 - Gutachten, Schulgesundheitspflege, Berufsaufsicht, Betäubungsmittelverkehr

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