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Straßenverkehr; Mitwirkung bei der Verkehrsplanung

Die Kreisverwaltungsbehörden wirken bei der überörtlichen Verkehrsplanung mit.

Ansprechpartner - Landratsamt Nürnberger Land

SG 34 - Straßenverkehrsbehörde, Fahrerlaubnisbehörde

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