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Übergangswohnheime für Spätaussiedler und jüdische Emigranten; Einrichtung und Betrieb

Die Regierungen sind für die Einrichtung und den Betrieb der staatlichen Übergangswohnheime zur Unterbringung von Spätaussiedlern, jüdischen Emigranten und in Sonderfällen bleibeberechtigten Ausländern zuständig.

Regierung von Schwaben

Sachgebiet 14.2 - Flüchtlingsunterbringung, Flüchtlingsbetreuung, zentrale Aufgaben

Öffnungszeiten

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Allgemein

nach Vereinbarung

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86150 Augsburg

Postanschrift

86145 Augsburg