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Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
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Schülerinnen und Schüler, deren gewöhnlicher Beschäftigungsort nicht im Sprengel der jeweiligen beruflichen Schule liegt, sind Gastschüler. Für sie kann der Schulaufwandsträger nach den Maßgaben der Art. 10 und 19 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) eine finanzielle Beteiligung an den Kosten des Schulaufwands verlangen. Diese kann entweder durch die Geltendmachung eines Gastschulbeitrags oder Kostenersatzes erfolgen.
Der Freistaat Bayern beteiligt sich in solchen Fällen an den Kosten, in denen es sich um Schülerinnen und Schüler mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Bayerns oder um Schülerinnen und Schüler mit dem ausländerrechtlichen Status einer Aufenthaltsgestattung (Asylbewerberkinder) handelt. Vorbehaltlich der Mittelzuweisung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus werden auch Gastschulbeiträge oder Kostenersätze für Schülerinnen und Schüler gewährt, die einen in Art. 35 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) aufgeführten ausländerrechtlichen Status besitzen (Aufenthaltserlaubnis, Duldung oder vollziehbare Ausreisepflicht).
Antragsberechtigt sind die Schulaufwandsträger.
Die Berechnung der Gastschulbeiträge und Kostenersätze richtet sich nach den Maßgaben des § 7 Ausführungsverordnung Schulfinanzierungsgesetz (AVBaySchFG) in Verbindung mit Anlage 1 zur Ausführungsverordnung Schulfinanzierungsgesetz (AVBaySchFG).
Für die Wirtschaftsschulen wurde eine Gastschulbeitragspauschale in Höhe von 1.925 EUR festgesetzt, die die Berechnung nach Anlage 1 ersetzt. Diese Pauschalen werden im zweijährigen Turnus fortgeschrieben.
Der Antrag ist schriftlich mit den erforderlichen Angaben (siehe unter "Erforderliche Unterlagen") bei den örtlich zuständigen Regierungen einzureichen.
Die Anträge sind bis 1. August des darauffolgenden Haushaltsjahres einzureichen.
Der Freistaat Bayern gewährt unter den folgend ausgeführten Voraussetzungen finanzielle Beteiligung an den Kosten der Beschulung in Form des Gastschulbeitrags.