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Die Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs ist Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden. Dies sind in Bayern die kreisangehörigen Gemeinden, die Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und Großen Kreisstädte.
und
16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Rathausstr. 9
63920 Großheubach
Postfach 63
63918 Großheubach