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Straßenverkehr; Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs, Verkehrsregelung durch Beschilderung

Die Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs ist Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden. Dies sind in Bayern die kreisangehörigen Gemeinden, die Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und Großen Kreisstädte.

Gemeinde Kirchdorf a.d.Amper

Geschäftsleitung

Öffnungszeiten

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nach Vereinbarung

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Rathausplatz 1
85414 Kirchdorf a. d. Amper

Postanschrift

Rathausplatz 1
85414 Kirchdorf a. d. Amper