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Straßenverkehr; Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs, Verkehrsregelung durch Beschilderung

Die Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs ist Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden. Dies sind in Bayern die kreisangehörigen Gemeinden, die Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und Großen Kreisstädte.

Landratsamt Erlangen-Höchstadt

Sachgebiet 61 - Führerschein- und Zulassungswesen, Verkehrssicherheit

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di
7:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
7:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Fr
7:30 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Nägelsbachstraße 1
91052 Erlangen

Postanschrift

Postfach 2520
91013 Erlangen