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Die Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs ist Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden. Dies sind in Bayern die kreisangehörigen Gemeinden, die Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und Großen Kreisstädte.
Abzw. zwischen Freystadt und Sulzkirchen
92342 Freystadt
Marktplatz 1
92342 Freystadt