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Die Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs ist Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden. Dies sind in Bayern die kreisangehörigen Gemeinden, die Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und Großen Kreisstädte.
und
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Schloßberg 10
91315 Höchstadt a.d.Aisch
Postfach 1240
91312 Höchstadt a.d.Aisch