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Straßenverkehr; Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs, Verkehrsregelung durch Beschilderung

Die Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs ist Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden. Dies sind in Bayern die kreisangehörigen Gemeinden, die Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und Großen Kreisstädte.

Große Kreisstadt Neu-Ulm

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Dienstag- und Mittwochnachmittag sowie freitags nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Hausanschrift

Augsburger Straße 15
89231 Neu-Ulm

Postanschrift

Postfach 2040
89210 Neu-Ulm