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Straßenverkehr; Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs, Verkehrsregelung durch Beschilderung

Die Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs ist Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden. Dies sind in Bayern die kreisangehörigen Gemeinden, die Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und Großen Kreisstädte.

Stadt Neustadt a.d.Donau

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Zusätzlich telefonisch oder mit Terminvereinbarung:

Montag - Mittwoch 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

Donnerstag 13:30 Uhr - 18:00 Uhr

Hausanschrift

Stadtplatz 1
93333 Neustadt a.d.Donau

Postanschrift

Stadtplatz 1
93333 Neustadt a.d.Donau