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Straßenverkehr; Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs, Verkehrsregelung durch Beschilderung

Die Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs ist Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden. Dies sind in Bayern die kreisangehörigen Gemeinden, die Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und Großen Kreisstädte.

Landratsamt Günzburg

Fachbereich 31 - Mobilität

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Di
07:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do
07:30 Uhr - 12:30 Uhr

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14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 12:30 Uhr

Hausanschrift

Dillinger Straße 21
89312 Günzburg

Postanschrift

Postfach 200157
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