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Straßenverkehr; Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs, Verkehrsregelung durch Beschilderung

Die Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs ist Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden. Dies sind in Bayern die kreisangehörigen Gemeinden, die Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und Großen Kreisstädte.

Stadt Bad Windsheim

örtliche Straßenverkehrsbehörde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Marktplatz 1
91438 Bad Windsheim

Postanschrift

Postfach 260
91425 Bad Windsheim