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Straßenverkehr; Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs, Verkehrsregelung durch Beschilderung

Die Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs ist Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden. Dies sind in Bayern die kreisangehörigen Gemeinden, die Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und Großen Kreisstädte.

Ansprechpartner - Gemeinde Weißenbrunn

Hauptverwaltung

  • Zu finden in
    Rathaus Weißenbrunn (Zimmer: 6)
    Tätig für
    Sprechzeiten
    • Hauptverwaltung

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      08:00 Uhr - 12:00 Uhr
      Di
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      Do
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      08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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      bei Rentenberatung
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