Logo Bayernportal

Straßenverkehr; Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs, Verkehrsregelung durch Beschilderung

Die Regelung des fließenden und des ruhenden Verkehrs ist Aufgabe der Straßenverkehrsbehörden. Dies sind in Bayern die kreisangehörigen Gemeinden, die Landratsämter, kreisfreien Gemeinden und Großen Kreisstädte.

Ansprechpartner - Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhofen a.d.Roth

Planen und Bauen

  • Stellenbezeichnung
    verkehrsrechtliche Anordnungen, Spartenanfragen, Schlüsselverwaltung
    Tätig für
    Planen und Bauen
    Sprechzeiten
    • Planen und Bauen

      Mo
      09:00 Uhr - 12:00 Uhr
      Di
      09:00 Uhr - 12:00 Uhr
      Mi
      09:00 Uhr - 12:00 Uhr

      und

      15:00 Uhr - 17:00 Uhr
      Do
      09:00 Uhr - 12:00 Uhr

      und

      15:00 Uhr - 18:00 Uhr
      Fr
      09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Anzahl: 1