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Gesundheitsfachberufe; Beantragung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

Wenn Sie in Deutschland eine Tätigkeit unter einer geschützten Berufsbezeichnung in einem Gesundheitsfachberuf ausüben möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Für Notfallsanitäter und Pflegeberufe bestehen teilweise eigene Seiten (s. unten bei „Verwandte Themen“).

Ansprechpartner - Regierung von Niederbayern

Sachgebiet 53 – Gesundheit

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