Logo Bayernportal

Gesundheitsfachberufe; Beantragung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung bei inländischer Ausbildung

Wenn Sie in Deutschland eine Ausbildung absolviert haben und nun eine Tätigkeit unter einer geschützten Berufsbezeichnung in einem Gesundheitsfachberuf ausüben möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung.

Regierung von Schwaben

Sachgebiet 55.2 - Rechtsfragen der Gesundheit und des Verbraucherschutzes

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Die allgemeinen Besuchszeiten sind: Montag bis Donnerstag 08:30 - 11:45 Uhr und 13:30 - 15:15 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr sowie nach persönlicher Vereinbarung

Hausanschrift

Halderstraße 21
86150 Augsburg

Postanschrift

86145 Augsburg