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Waffen; Anzeige des Erwerbs einer erlaubnispflichtigen Waffe

Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben oder jemandem überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.

Stadt Erlangen

Sachbearbeitung Waffenrecht

Öffnungszeiten

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Allgemein

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und

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Termine vor Ort sind nur nach individueller Vereinbarung möglich. Nehmen Sie Kontakt mit uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular auf.

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Montag: 08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

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