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Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit; Beantragung einer Erlaubnis zum Aufstellen

Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind, und die die Möglichkeit eines Gewinnes bieten, aufstellen wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis.

Stadt Miesbach

Sozial- und Gewerbewesen

Öffnungszeiten

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Allgemein

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09:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Di
09:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Do
09:00 Uhr - 12:00 Uhr

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Fr
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Rathausplatz 1
83714 Miesbach

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