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Bürgermeister- und Gemeinderatsangelegenheiten; Informationen

Die bayerische Gemeindeordnung kennt zwei Hauptorgane: den vom Volk gewählten Gemeinderat und den ebenfalls unmittelbar vom Volk gewählten ersten Bürgermeister. Sie haben gesetzlich abgegrenzte Kompetenzbereiche.

Verwaltungsgemeinschaft Grafrath

Sachgebiet 10 - Hauptamt, Personalamt, Beitrags- u. Grundstückswesen, EDV

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