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Bürgermeister- und Gemeinderatsangelegenheiten; Informationen

Die bayerische Gemeindeordnung kennt zwei Hauptorgane: den vom Volk gewählten Gemeinderat und den ebenfalls unmittelbar vom Volk gewählten ersten Bürgermeister. Sie haben gesetzlich abgegrenzte Kompetenzbereiche.

Gemeinde Bergkirchen

Öffnungszeiten

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Allgemein

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und

15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Hausanschrift

Johann-Michael-Fischer-Str. 1
85232 Bergkirchen

Postanschrift

Postfach 8
85230 Bergkirchen