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Bürgermeister- und Gemeinderatsangelegenheiten; Informationen

Die bayerische Gemeindeordnung kennt zwei Hauptorgane: den vom Volk gewählten Gemeinderat und den ebenfalls unmittelbar vom Volk gewählten ersten Bürgermeister. Sie haben gesetzlich abgegrenzte Kompetenzbereiche.

Verwaltungsgemeinschaft Rott a.Inn

Bürgermeisteramt der Gemeinde Ramerberg

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Di
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do
15:00 Uhr - 19:00 Uhr

Hausanschrift

Rotter Str. 2
83561 Ramerberg

Postanschrift

Rotter Str. 2
83561 Ramerberg