Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Das Landesstraf- und Verordnungsgesetz ermöglicht den Gemeinden und dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Regelungen über das Baden sowie das Betreten und Befahren von Eisflächen zu erlassen.
Untere Hauptstraße 2
84072 Au i.d.Hallertau
Untere Hauptstraße 2
84072 Au i. d. Hallertau