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Das Landesstraf- und Verordnungsgesetz ermöglicht den Gemeinden und dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Regelungen über das Baden sowie das Betreten und Befahren von Eisflächen zu erlassen.
und
14:00 Uhr - 16:30 Uhrund
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14:00 Uhr - 16:30 UhrDas Einwohnermeldeamt ist zusätzlich für Sie geöffnet: Donnerstag: bis 18:00 Uhr Jeden letzten Samstag im Monat, nach telefonischer Terminvereinbarung, von 10:00 - 12:00 Uhr.
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