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Krankenhaushygiene; Beratung und Überwachung

Die Behörden des Öffentlichen Gesundheitsdienstes überwachen Krankenhäuser und vergleichbare medizinische Einrichtungen in hygienischer Hinsicht.

Für Sie zuständig

Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen - Sachgebiet 62 - Infektionsschutz, Hygiene und Umweltmedizin

Leistungsdetails

Insbesondere Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken und Entbindungseinrichtungen unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch die Behörden des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Diese Überwachung erfolgt in der Regel durch das zuständige Gesundheitsamt unter Beteiligung der Bezirksregierung und der Experten des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.

Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

Hygiene in öffentlichen Einrichtungen (außer Krankenhäuser) Infektionshygienische Überwachung und Beratung
Infektionshygienische Überwachung und Beratung von Gemeinschaftsunterkünften, Kindertageseinrichtungen, Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen sowie von Alten- und Pflegeheimen und vergleichbaren Behandlungs-, Betreuungs- und Versorgungseinrichtungen, Einrichtungen der Gesundheits- und Körperpflege, von Tätowier- und Piercingstudios und Campingplätzen
 
 
 

Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

Beachten Sie bitte die Informationen für Hygiene in öffentlichen Einrichtungen und Hygiene in Kindertageseinrichtungen, Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen in der Beschreibung.

Stand: 05.07.2024
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention