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Mitgliedschaft in der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen; Übermittlung von Informationen

Die Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen gewährt Versorgungsleistungen im Alter, bei Berufsunfähigkeit und an Hinterbliebene. Hierfür benötigt sie bestimmte Informationen vom neuen Mitglied.

Online-Verfahren & Formulare

Online-Verfahren

Für Sie zuständig

Bayerische Versorgungskammer - Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen

Leistungsdetails

Die Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen (VddB) ist zuständig für deutsche Bühnen. Sie bietet den (überwiegend) künstlerisch tätigen Mitarbeitern der deutschen Theater im Alter, bei Berufsunfähigkeit und bei Tod einen zusätzlichen Versicherungsschutz neben der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die Pflichtversicherung beginnt gleichzeitig mit dem Beschäftigungsverhältnis mit (überwiegend) künstlerischer Tätigkeit bei einer Mitgliedsbühne und endet, wenn der Bühnenangehörige aus dem Beschäftigungsverhältnis ausscheidet oder trotz Fortdauer desselben keine Bezüge mehr erhält.

Zur Überprüfung der Pflichtmitgliedschaft müssen über den Fragebogen zur Prüfung der Voraussetzungen für die Pflichtmitgliedschaft Daten übermittelt werden.

In Zeiten, in denen Bühnenangehörige nicht abhängig beschäftigt sind, können sie sich nach vorheriger Pflichtversicherung freiwillig weiterversichern.

Für bestimmte künstlerisch selbständig tätige Berufsgruppen besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung.

Es besteht ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis bei einer Mitgliedbühne und Sie üben gegen Entgelt eine künstlerische oder überwiegend künstlerische Tätigkeit aus.

Die Pflichtversicherten werden durch ihre Arbeitgeber, die Mitgliedsbühnen der VddB sind, bei der VddB über ein Mitgliederportal angemeldet.

Zu Beginn der Mitgliedschaft in der VddB ist vom neuen Mitglied der Fragebogen zur Prüfung der Voraussetzungen für die Pflichtmitgliedschaft auszufüllen und an die VddB zu senden. Der ausgefüllte Fragebogen (siehe unter „Formulare“) kann per Post oder elektronisch (siehe unter „Online-Verfahren“) übermittelt werden.
 

Das Mitglied erhält von der VddB anschließend einen Mitgliedschaftsbescheid per Post.

keine

keine

wenige Tage

Widerspruch, sowie ggfs. nach erfolglos durchgeführtem Widerspruchsverfahren Klage zum Verwaltungsgericht

Stand: 04.01.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration