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Wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig werden, können Sie sich in bestimmten Fällen davon befreien lassen. Den Antrag stellen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
In Deutschland gilt eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Es ist per Gesetz festgelegt, wer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist und für wen Versicherungsfreiheit gilt.
In Ausnahmefällen können Sie sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen. Die Ausnahmen gelten überwiegend für Personen, die zuvor versicherungsfrei waren und aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen versicherungspflichtig werden.
Versicherungsfreiheit bedeutet, dass Sie sich freiwillig gesetzlich versichern oder einen Vertrag mit einer privaten Krankenversicherung abschließen müssen. Für die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie nachweisen, dass Sie im Krankheitsfall abgesichert sind.
Die Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen Sie bei der gesetzlichen Krankenkasse.
Die Befreiung können Sie in der Regel nicht rückgängig machen. Ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist zum Beispiel nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Voraussetzung für die Befreiung von der Versicherungspflicht ist, dass Sie Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben, also zum Beispiel
Sie können eine Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen, wenn
Für den Antrag müssen Sie nichts bezahlen.
Die Bearbeitung dauert normalerweise etwa 3 bis 4 Werktage.
Für eine schnelle Bearbeitung und Entscheidung müssen Ihrer Krankenkasse die notwendigen Informationen sowie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen vollständig und aussagekräftig vorliegen. Die Krankenkasse entscheidet über Anträge zeitnah.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der angegebenen Bearbeitungsdauer um einen Durchschnittswert aller Krankenkassen handelt. Sie kann im Einzelfall abweichen. Die exakte Bearbeitungsdauer hängt darüber hinaus von der Komplexität des Einzelfalls ab und kann sich entsprechend verlängern. Gleiches gilt, wenn Dokumente oder Unterlagen per Post an Sie oder Ihre Krankenkasse versandt werden.